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Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am “CERN” unzulässig

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html

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  1. March 10th, 2010 at 12:36 | #1

    Die Pressemitteilung ist wirklich richtig humorvoll. Wer das Grinsen noch verbreitern möchte sollte sich auch die grünen Kommentare im Heise-Forum antun ^^: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Verfassungsbeschwerde-gegen-Teilchenbeschleuniger-LHC-abgewiesen/forum-175896/list/

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