Rezipientenfreiheit
ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.
Damit ist die Rezipientenfreiheit quasie der Gegenpol zur Meinungsfreiheit. Informationsaufnahme/beschaffung versus Informationsverbreitung/abgabe, Yin und Yang – na ihr wisst schon …
In Deutschland wird die Rezipientenfreiheit durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 1, 2.Hauptsatz des Grundgesetzes gewährleistet.
Einschränkungen der Rezipientenfreiheit gibts es nur durch “allgemeine Gesetze” (Beispiel: Jugendschutz) – siehe Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes.
Was soll das alles – es geht mal wieder um den “überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag”:
- Da werden Access-Provider und Hosting-Provider in den Topf “Anbieter” geworfen und sind damit für den Inhalt Dritter (Ihrer Kunden) verantwortlich.
- Das Ausland soll geblockt werden wenn es nicht den deutschen Vorgaben entspricht (und ich dachte Zensursula wär krass).
- “User Generated Content” – also Kommentare von Nutzern in Foren und Blogs werden ebenso voll prüf- und lösch-pflichtig – web 2.0 – you are now dead.
- Es soll Kennzeichnungspflicht nach dem Schema der FSK (ab 12, ab 16, ab 18 usw) geben.
- Achso – eine ganz tolle Idee – Sendezeiten im Internet (das meinen die scheinbar ernst ^^11).
Links zum aktuellen Entwurf, Stellungnamen der AK Zensur sowie von eco und 1&1 sowie eine Kurzzusammenfassung des Enwurfs wie auch der Stellungname des AK Zensur findet ihr hier: http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html
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